Compliance - Hinweisgebersystem
Wir geben Regelverstößen keine Chance.
Ethisches und nachhaltiges Handeln sind grundlegende Werte der Biwe-Gruppe. Wir verpflichten uns nicht nur zur Einhaltung von Recht und Gesetz, sondern wir tragen auch alle dafür Verantwortung, unsere eigens gesetzten Ansprüche im Sinne der Compliance umzusetzen.
Unser Hinweisgebersystem basiert auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir die Möglichkeit zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten.
Hinweisgebersystem
Wurde ein Verstoß gegen das Gesetz festgestellt? Etwas, das sich schädigend auf einen selbst, die Kolleg*innen, das Unternehmen, die Kund*innen oder die Allgemeinheit auswirken könnte?
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Hier können Sie uns anonym einen Hinweis geben
Anonymes Verfahren
Nur speziell beauftragte Vertrauenspersonen können die Informationen lesen. Die Anonymität wird dauerhaft gewahrt. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen.
Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.