Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bietet Betrieben attraktive Chancen

  in Baden-Württemberg | BIWE

Peer-Michael Dick: „Gesetz bringt substanzielle Verbesserungen für Betriebe, die im Transformationsprozess weiterbilden wollen

Die baden-württembergischen Arbeitgeberverbände bewerten die letzten Änderungen, mit denen das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (vormals „Arbeit-vonmorgen- Gesetz“) nun in Kraft getreten ist, größtenteils positiv. „Das Gesetz ist zwar nicht der ganz große Wurf, aber die Änderungen bedeuten nun doch substanzielle Verbesserungen für Unternehmen, die ihre Beschäftigten mit Blick auf anstehende Transformationsprozesse weiterbilden wollen“, sagte Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg, am Donnerstag in Stuttgart: „Gerade für kleine und mittlere Betriebe bieten sich damit durchaus attraktive Chancen, z.B. die Corona-bedingte Kurzarbeit dafür zu nutzen, ihre Mitarbeiter für die Zukunft zu qualifizieren.“

Das jetzt veröffentlichte Gesetz, dass das 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz ergänzt, sieht z.B. für Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern nun die Übernahme von Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung von bis zu 100 bzw. bis zu 75 Prozent vor. Für kleinere und mittlere Unternehmen betragen die Fördersätze jeweils bis zu 50 Prozent. „Positiv ist, dass die Förderung für Unternehmen, die im Hinblick auf eine anstehende Transformation durch Digitalisierung oder Elektromobilität größere Teile der Belegschaft weiterbilden wollen, erhöht worden ist“, sagte Dick.

Liegt zudem eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mit Qualifizierungselementen vor, erhöhen sich die Fördersätze nochmals. Auch die bürokratischen Zugangshürden für die Förderung wurden teilweise gesenkt. So müssen geförderte Qualifizierungsmaßnahmen nur noch mindestens 120 Stunden (statt 160) umfassen. Zudem wurden die genehmigungsfähigen Kostensätze erhöht und flexibler gestaltet, so dass auch hochkarätigere Weiterbildungen und hochschulische Inhalte vermittelt werden können. „Damit wird es nun möglich, gut qualifizierte Fachkräfte und Akademiker weiterzubilden, auf die das Qualifizierungschancengesetz ja eigentlich seit Anbeginn an auch abgezielt hat“, sagte Dick.

Trotz insgesamt positiver Bewertung des Gesetzes haben die Arbeitgeberverbände auch einen Kritikpunkt: Bei der Berechnung der Betriebsgröße – und damit der Förderhöhe – ist nicht die Größe des jeweiligen Betriebs/Standorts maßgeblich, sondern die des gesamten Unternehmens/Konzerns. „Damit ist z.B. der typische schwäbische oder badische Mittelständler mit 200 Mitarbeitern, der inzwischen zu einem nationalen oder internationalen Konzern gehört, im Nachteil“, sagte der Arbeitgeber-Vertreter: „Das wird der tatsächlichen Struktur unserer Wirtschaft nicht gerecht.“

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die die Unternehmen gemeinsam mit einer außerbetrieblichen Weiterbildungseinrichtung wie dem von den Arbeitgeberverbänden mitgetragenen Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft (Biwe) durchführen. „Unsere Wiedereröffnung nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Schließung kam damit gerade rechtzeitig zum In-Kraft-Treten des Gesetzes“, sagte Biwe-Geschäftsführer Stefan Küpper: „Wir sind seit bald 50 Jahren der starke Partner der Betriebe in Weiterbildung, beruflicher Qualifizierung und Personalentwicklung und können nun z.B. über die von uns organisierten Qualifizierungsverbünde die Weiterbildungsbedarfe verschiedener Unternehmen zusammenführen und bündeln.“

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